Gewerbe und Marktwesen
Fachdienst: Gewerbe und Marktwesen
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Unsere Sprechzeiten
- Montag geschlossen
- Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
- Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Katrin Ludwig
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- 03672 48648-641
Thomas Melior
- 03672 486-642
- E-Mail schreiben
- 03672 486-48642
Unsere Aufgaben und Themengebiete
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Führen des Gewerberegisters
Gebühren für die Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten:
Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Technologie vom 7. Dezember 2010 festgelegt.
Gewerbeanmeldung 25,00 Euro Gewerbeummeldung 15,00 Euro Gewerbeabmeldung 10,00 Euro Auskunft aus dem Gewerberegister 15,00 Euro Formulare und Dokumente
- Aufgaben nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz
- Aufgaben nach dem Ladenöffnungsgesetz
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Rudolstädter Wochenmarkt
Der Rudolstädter Wochenmarkt erwartet jeden Mittwoch und Samstag seine Kunden
Frische und Qualität, die überzeugt
Die Produkte unserer Grünmarkt – und Frischehändler stammen überwiegend direkt aus der Region; die Händler und Erzeuger garantieren knackige Frische und beste Qualität.
Je nach Saison runden zahlreiche bäuerliche Anbieter mit ihren Produkten aus biologischem Anbau das Angebot ab.Freundlich und kompetent
Am Mittwoch finden die Marktbesucher traditionell neben den Produkten des klassischen Grün- und Frischemarktes ein umfangreiches buntes Sortiment auf dem Krammarkt vor.
Für die rund 80 Händlerinnen und Händler des Rudolstädter Wochenmarktes gehört die gute und freundliche Kundenberatung dazu. Sie haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und stets einen guten Rat.Einkaufen, bummeln, erleben
Die Markttage sind auch beliebte Termine, um Bekannte und Freunde zu treffen.
In den Cafés und Gaststätten rings um den Marktplatz kann man sich vom "Einkaufsstress" erholen und Neuigkeiten austauschen.Verkaufszeiten:
Mittwoch 07.00 bis 15.00 Uhr Samstag 07.00 bis 12.00 Uhr Formulare und Dokumente
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Sondernutzungen gewerblich
Der Aufgabenbereich Sondernutzungen gewerblich ist Ansprechpartner für die Erteilung bzw. Bescheidung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Rudolstadt für
- gewerbliche Sondernutzungen
- Werbeaufsteller
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Sondernutzung gewerblich
- Lageplan
- Erläuterung der Maßnahme
Gebühren:
Gebühren werden gemäß Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.
Formulare und Dokumente
Betroffenenauskunft
Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen
Warnung des Fachdienstes Gewerbe und Marktwesen vor dubiosen Rechnungen
Häufig erreichen uns Meldungen, in denen nach einer kürzlich vorgenommenen Anmeldung zur Eintragung von Kapitalgesellschaften im Handelsregister Rechnungen gestellt werden. Diese belaufen sich meist auf mehrere hundert Euro und versprechen einen Eintrag in private Verzeichnisse - so z.B. mit dem Titel HR-Handelregister.
Leider fallen noch viele Gründer und Unternehmer darauf herein, weil sie glauben, dass dies die Rechnung für den Eintrag im Handelsregister sei. Die Rechnung für die Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie ausschließlich vom zuständigen Amtsgericht, bei dem das Handelsregister geführt wird.
Elektronische Post (E-Mail)
Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z
Nicht akzeptiert werden:
*.doc | *.docm | *.dot | *.dotm | *.ppt | *.pptm | *.xls | *.xlsm | *.exe | *.cmd | *.bat | *.odt | *.ott | *.rtf
Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.