Ortsrecht und Satzungen der Stadt Rudolstadt

Leider kann momentan nicht das gesamte Ortsrecht der Stadt Rudolstadt auf der Internetseite der Stadt dargestellt werden, da ein Teil der Satzungen/Verordnungen gerade überarbeitet wird.

Nach der jeweiligen Bekanntmachung im Amtsblatt werden die Satzungen/Verordnungen nach und nach ins Internet eingestellt. Wir bitten daher bezüglich der Verzögerungen um Verständnis.

Die Stadt Remda-Teichel wurde zum 01.01.2019 in die Stadt Rudolstadt eingegliedert. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) vom 18. Dezember 2018 gilt das für die (ehemalige) Stadt Remda-Teichel jeweils geltende Ortsrecht als Recht der Stadt Rudolstadt noch so lange fort, bis es wirksam durch die Stadt Rudolstadt ersetzt wird. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 ThürGNGG 2019 ist das geltende Ortsrecht (mit Ausnahme der Grundsteuerhebesätze und Gewerbesteuerhebesätze) spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 anzupassen.

Ansprechpartner

Büro Bürgermeister/ Justitiar, Bußgeldstelle
Telefon. 03672 486-200
Fax. 03672 486-203
E-Mail. recht@rudolstadt.de