Öffentlichkeitsbeteiligung und aktuelle Informationen zu Planungen

Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren. Die Ankündigung von Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgt mindestens sieben Tage vor Auslegung des Planverfahrens im Amtsblatt.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Planungsverfahren. Dabei wird bei der Bauleitplanung grundsätzlich zwischen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" und der "öffentlichen Auslegung" unterschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch Auslegungen zu Planungen anderer Behörden.

Während der Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Telefon. 03672 486-620
Fax. 03672 486-625
E-Mail. planung@rudolstadt.de

Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen

  • SungEel Recycling Park Thüringen GmbH - 1. Teilgenehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlagezur thermischen Verwertung fester gefährlicher Abfälle miteiner Durchsatzkapazität von 83 t/d (Anlage zum Recyclingvon Lithium-Ionen-Batterien) am Standort Rudolstadt

    >>> LINK: Auslegung von Antragsunterlagen

     

    Die SungEel Recycling Park Thüringen GmbH, Breitscheidstraße 148, 07407 Rudolstadt stellte beim ThüringerLandesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach § 4 i.V.m. § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung übergenehmigungsbedürft ige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag auf 1. Teilgenehmigung zur Errichtung undBetrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung fester gefährlicher Abfälle mit einer Durchsatzkapazität von83 t/d (Anlage zum Recycling von Lithium-Ionen-Batterien) am Standort im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,07407 Rudolstadt, Breitscheidstraße 148, Gemarkung Schwarza nach Maßgabe der dem Antrag beigefügtenUnterlagen. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungnach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
    Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass

    1. der Antrag auf 1. Teilgenehmigung und die zugehörigen Antragsunterlagen, aus denen sich Art undUmfang des Vorhabens ergeben, sowie der UVP-Bericht zum Vorhaben

    in der Zeit vom 9. November 2022 bis einschließlich 8. Dezember 2022

    - in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt im Rathaus Raum 310
    Dienstag 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

    und

    - im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1,Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 3806/07,
    Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    - auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik „Service; Zugang zuAuslegungsunterlagen während der Covid-19 Pandemie“,

    und

    - im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) zur Einsicht ausliegen.

    Bitte beachten Sie, dass es infolge der Corona-Pandemie zu geänderten Dienstzeiten bei den Behördenkommen kann. Informieren Sie sich daher über die aktuellen Dienstzeiten per E-Mail oder Telefon undvereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Kontaktdaten dazu sind:
    - TLUBN: immissionsschutz@tlubn.thueringen.de, Tel.: 0361 57 3943 604
    - Stadt Rudolstadt: planung@rudolstadt.de, Tel.: 03672 486 622

    2. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 9.Januar 2023 schriftlich erhoben werden. Nach § 4 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)wird die Erklärung zur Niederschrift ausgeschlossen. Es besteht gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG die Möglichkeitder Abgabe einer elektronischen Erklärung. Diese kann an die E-Mail-Adresseimmissionsschutz@tlubn.thueringen.de abgegeben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alleEinwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. SpätereKlagemöglichkeiten bleiben davon unberührt.

    3. Auf Verlangen der Einwender können deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendunggegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden, wenn diesezur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind, § 12 Abs. 2der 9. BImSchV.

    4. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschrift slisten unterzeichnet oder in Formvervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Einwendungen), gilt nach§ 17 Abs. 1 ThürVwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mitseinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von denübrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürlichePerson sein. Gleichförmige Einwendungen, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nichtdeutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sind oder als Vertreter nichteine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso könnengleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oderihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben.

    5. Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen werden am 21. Februar 2023 um 10:00 Uhr imInnovations- und Kommunikationszentrum des Thüringischen Instituts für Textil- und Kunststoff -Forschung e.V., Breitscheidstraße 97, 07407 Rudolstadt erörtert. Die Erörterung ist öff entlich. BeiAusbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden.

    6. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

        a) können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden; und kann

        b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öff entliche Bekanntmachung ersetztwerden.

    7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

    8. Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter „AmtlicheBekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

    Jena, den 21.10.2022

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    Der Präsident